Eine Verbrauchsstiftung ist nicht auf einen immerwährenden Fortbestand ausgelegt. In der Regel wird bei der Gründung ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren definiert, binnen dessen das gesamte Vermögen der Verbrauchsstiftung zur Erfüllung des Stiftungszwecks ratierlich aufgebraucht wird.
Der große Vorteil von Verbrauchsstiftungen liegt somit in ihrer sofortigen Einsatzbereitschaft: Es steht von Anfang an Vermögen für Projektförderungen zur Verfügung. Darüber hinaus lässt sich durch den vorgegebenen Zeithorizont die Finanzierung von Projekten und Vorhaben exakt steuern.
Verbrauchsstiftungen sind folglich ein ideales Modell für Stifterinnen und Stifter, die ein Thema zeitnah und effektiv anpacken möchten, ohne die gesamte Vermögensmasse auf einmal investieren zu müssen. Speziell in Niedrigzinsphasen sind Verbrauchsstiftungen eine
zunehmend interessante Alternative zu herkömmlichen Stiftungsformen.
Zu beachten gilt, dass Stifterinnen und Stifter von Verbrauchsstiftungen nicht den erweiterten Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen können. Immer häufiger wird jedoch von den Stiftungsbehörden bei Stiftungsvermögen von weniger als 500.000 EUR die Alternative der Verbrauchsstiftung empfohlen. Eine Verbrauchsstiftung ist sowohl in Form einer rechtsfähigen als auch in Form einer treuhänderischen Stiftung möglich.