„Ich bin sicher, dass sich meine Großmutter und meine Mutter ebenso freuen würden wie ich, dass die Christoffel-Blindenmission drei Basiszentren für Augengesundheit in Sierra Leone errichtet und Menschen hilft ihr Augenlicht zu erhalten oder wieder zu erlangen. Und dass diese Stiftung die Erinnerung an meine Großmutter aufrechterhält, indem sie ihren Namen »Wally Steinecker« trägt.“

 

Brigitte Meyer, Stifterin der Wally Steinecker Stiftung, Stuttgart


Der Klassiker unter den Stiftungen

 

Die Treuhandstiftung – auch unselbständige Stiftung genannt – ist die gängigste Stiftungsform in Deutschland. Im Gegensatz zu einer rechtsfähigen Stiftung nimmt sie für ihre Geschäftsführung die Verwaltungsorganisation eines rechtsfähigen Trägers (die des Treuhänders) in Anspruch.

 

Der Treuhänder wird durch einen Treuhandvertrag rechtlich verbindlich für die Treuhandstiftung tätig. Gemäß der Satzungsbestimmungen der Treuhandstiftung verwaltet er das Stiftungsvermögen getrennt von seinem eigenen Vermögen. Mit Abschluss des Vertrages ist die Treuhandstiftung entstanden.


Treuhandstiftung: Gestaltungsfreiheit mit vielen Vorteilen


Anders als rechtsfähige Stiftungen werden Treuhandstiftungen ohne staatlichen Mitwirkungsakt gegründet und unterliegen nicht der Kontrolle der Stiftungsaufsicht. Dennoch sind sie ebenso zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet und haben dem Finanzamt die satzungsgemäße gemeinnützige Mittelverwendung nachzuweisen.

 

Eine Treuhandstiftung ist in der Regel das richtige Instrument für Stifterinnen und Stifter, die ihr Vermögen dauerhaft einem festgeschriebenem Zweck widmen möchten, ohne eine eigene Organisationsstruktur schaffen zu müssen. Treuhandstiftungen genießen die gleichen steuerlichen Vorteile wie rechtsfähige Stiftungen.

Weitere Stiftungsformen

 

Rechtsfähige Stiftung

 

Stiftungsfonds

 

Verbrauchsstiftung